AGB’s
§ 1 Gültigkeit
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die widerspruchslose Annahme unserer Maklerdienstleistungen und/oder die Auswertung/Verwendung der von uns gegebenen Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Ruckfragen auf unsere Angebote gelten als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Als Verwendung unserer Angebote gilt z.B. die Kontaktaufnahme bezüglich der angebotenen Immobilie mit uns oder mit dem Auftraggeber / Eigentümer. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und/oder Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Objekte werden im Auftrag und/oder mit Befugnis des Auftraggebers/Eigentümers angeboten.
§ 3 Haftung
Wir weisen darauf hin, dass uns alle Informationen über Interessenten und Objekte von Dritten mitgeteilt und nicht geprüft werden. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen, da die Informationen von uns nur weitergegeben werden. Im Übrigen ist die Haftung des Maklers auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Abtretung von Ersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
§ 4 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Die Firma Meridian Grund & Boden ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
§ 5 Vertraulichkeit
Weitergabeverbot von Angeboten und Objektinformationen. Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe unserer Angebote und Objektinformationen an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig und ausdrücklich untersagt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent die Zahlung der vollen unter § 7 vereinbarten Provision. Sollte durch unberechtigte Weitergabe der Objektdaten durch Sie ein Dritter an Ihrer Stelle das von uns angebotene Objekt kaufen oder mieten, so verpflichten Sie sich, die uns entgangene Provision in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Anspruch auf die Provision haben wir auch dann, wenn auf Grund unserer Vermittlung / Nachweises zunächst eine Anmietung / Pacht des Objektes stattfindet und der Kauf des Objekts erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
§ 6 Datenschutz
Der Auftraggeber wird gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Firma Meridian Grund & Boden personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung verarbeitet. Wir erklären, alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu beachten und die technischen Einrichtungen entsprechend zu gestalten. Weiterhin verpflichten wir uns, die Bestimmungen des §5 Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass Interessenten- und Eigentümerdaten in unserer EDV erfasst und gespeichert werden. Selbstverständlich können Sie dem jederzeit widersprechen.
§ 7 Maklerprovision
Es handelt sich bei allen Objekten zunächst grundsätzlich um für den Käufer provisionspflichtige Angebote, sofern nicht eindeutig auf die Provisionsfreiheit „keine zusätzliche Käuferprovision!“ hingewiesen wird. Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrags, haben wir gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung der im Exposé stehenden Provision (4,76% vom Kaufpreis beim Kauf inkl. gesetzl. MwSt.), die beim Abschluss des Vertrags sofort fällig wird. Die Höhe der Provision kann abweichen. Grundlage ist der Provisionssatz, der im Exposé festgelegt wird.
§ 8 Verjährung
Sollte das von uns nachgewiesene Objekt innerhalb von 6 Monaten durch einen anderen Makler oder privat erworben werden, so ist die Maklergebühr in voller Höhe an uns zu bezahlen.
§ 9 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung an nächsten kommt. Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern Auftraggeber Unternehmer ist. Stand: 01.01.23
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